BGH-Urteil im Dezember erwartet:Milliarden-Streit um Corona-Masken: Darum geht es
In Karlsruhe ging es heute um einen Milliarden-Streit: Der BGH hat über die teuren Maskenkäufe von Jens Spahn während der Pandemie verhandelt. Das Urteil soll im Dezember fallen.
FFP2-Masken waren während der Corona-Pandemie gefragt.
Quelle: picture alliance / Geisler-FotopressDer Bundesgerichtshof (BGH) will am 15. Dezember entscheiden, ob der Bund Milliarden für verspätete oder mangelhafte Corona-Schutzmasken bezahlen muss. Das teilte das Gericht am Mittwoch während der Verhandlung in Karlsruhe mit. Geklagt hatten die Lieferanten der Masken. Sie hatten diese aber nicht selbst hergestellt, sondern von anderen Firmen eingekauft. Das Bundesgesundheitsministerium hatte die Masken im Jahr 2020 nicht abgenommen, weil es sie für mangelhaft hielt oder weil sie zu spät gekommen seien. Das Oberlandesgericht Köln hatte den Bund zur Zahlung verurteilt, in letzter Instanz entscheidet nun der BGH.
Am Mittwoch wurde über vier ausgewählte Fälle mehr als fünf Stunden mündlich in Karlsruhe verhandelt. Nach der Verhandlung ist der Ausgang der Verfahren offen. Der BGH könnte die Urteile auch aufheben und die Fälle nach Köln zurückverweisen. In den vier Musterverfahren geht es zwar nur um rund 100 Millionen Euro, insgesamt belaufen sich die Forderungen der Lieferanten in allen noch offenen Verfahren auf mehr als zwei Milliarden Euro.
Masken-Flut: Milliarden-Rechnung für den Bund
Zu Beginn der Corona-Pandemie waren Schutzmasken knapp. Das Gesundheitsministerium führte daher im Frühjahr 2020 unter Leitung des damaligen Ressortchefs Jens Spahn (CDU) ein sogenanntes Open-House-Verfahren durch. Jeder, der wollte, konnte dem Bund für 4,50 Euro netto pro Stück FFP2-Masken verkaufen. Im Rückblick war das ein stattlicher Preis.
Im Dezember kritisierte der Bundesrechnungshof eine ungenügende Aufarbeitung der massenhaften Maskenkäufe in der Corona-Krise.
13.12.2025 | 0:17 minEs nahmen viel mehr Firmen an dem Verfahren teil als erwartet. Bei einem großen Teil der Ware verweigerte der Bund später die Annahme und trat von den Verträgen zurück. Zahlreiche Händler zogen daraufhin vor Gericht. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sind noch rund 90 Verfahren gegen den Bund anhängig. Insgesamt gehe es dabei um 2,3 Milliarden Euro.
Das Landgericht Bonn und das Oberlandesgericht Köln haben schon über zig Klagen entschieden. Bislang gibt es laut Gesundheitsministerium im Zusammenhang mit dem umstrittenen Open-House-Verfahren 15 rechtskräftige Urteile. In vier dieser Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von 4,2 Millionen Euro sei der Bund unterlegen.
In den übrigen elf Fällen mit einem Streitwert von insgesamt 59,5 Millionen Euro habe der Bund vor Gericht gewinnen können. Aus den Zahlen kann man allerdings nicht ablesen, dass der Bund bessere Karten hat als die Kläger.
Rückblick: Das Verfahren gegen Unionsfraktionschef Jens Spahn wegen Maskenkäufen in seiner Zeit als Gesundheitsminister wurde im März eingestellt.
09.03.2026 | 0:27 minBGH-Urteil könnte für weitere Verfahren wichtig sein
Dass die nordrhein-westfälischen Gerichte in erster und zweiter Instanz zuständig sind, liegt am ersten Dienstsitz des Bundesgesundheitsministeriums in Bonn. Einige Verfahren liegen nun in letzter Instanz beim BGH in Karlsruhe: Über vier wird an diesem Mittwoch verhandelt, fünf weitere sind laut Gericht darüber hinaus dort anhängig. Das BGH-Urteil soll grundlegende Rechtsfragen klären und könnte so wegweisend für die noch laufenden Gerichtsverfahren sein.
Konkret verhandelt das höchste Zivilgericht Deutschlands über drei Klagen von betroffenen Maskenverkäufern, die vom Bund den vereinbarten Kaufpreis fordern, sowie eine Klage des Bundes, der von einem Unternehmen den bereits bezahlten Kaufpreis teilweise zurückfordert. Ob am selben Tag schon ein Urteil fällt, ist bisher unklar. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)
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